Der Sächsische Altershilfepreis wird erstmals im Rahmen der Leipziger Pflegemesse im September 2011 vergeben. Schirmherrin des Sächsischen Altershilfepreises 2011 ist die Sächsische Staatsministerin für Soziales, Frau Christine Clauß.
„Alt werden in gewohnter Umgebung“
Mit dem Sächsischen Altershilfepreis sollen zukunftsweisende Modelle, Konzepte und Projekte, die die Selbstständigkeit, Selbstverantwortung und Entscheidungsfähigkeit älterer Menschen unterstützen und fördern und ihnen damit ein Leben in Würde, Sicherheit und Geborgenheit ermöglichen, prämiert werden. Ziel ist es, abgestimmte und vernetzte Hilfsangebote für ältere Menschen, die die Kompetenz zur Selbsthilfe und zur familiären und nachbarschaftlichen Unterstützung berücksichtigen und in die professionelle Gestaltung der Hilfe integrieren, zu stärken und bekannt zu machen. Die Preisausschreibung steht 2011 unter dem Thema „Alt werden in gewohnter Umgebung“. Hierbei werden insbesondere folgende Themenbereiche in den Blick genommen: Altern im Quartier, kommunale Netzwerke, Sozialraumgestaltung, ambulant vor stationär, generationsübergreifende Projekte, Potentiale des Alterns und Technikunterstützung.
Der Sächsische Altershilfepreis wird alle zwei Jahre für den gesamten Freistaat Sachsen vom Förderverein ausgelobt und im Rahmen der Leipziger Pflegmesse vergeben.
Der Sächsische Altershilfepreis wird alle zwei Jahre für den gesamten Freistaat Sachsen vom Förderverein ausgelobt und im Rahmen der Leipziger Pflegmesse vergeben.
Einsende- und Bewerbungsschluss (Posteingang) ist der 15.05.2011.
Förderverein Sächsischer Altershilfepreis e. V .
Am Brauhaus 8
01099 Dresden
Teilnahmebedingungen
Die zur Bewerbung eingereichten Projekte und Projektideen können aus allen Arbeitsfeldern der Einrichtungen, Dienste, Träger, Verbände, Stiftungen und anderer Organisationen der sächsischen Altenhilfe stammen. Sie sollen zukunftsweisend sein und zur Nachahmung anregen.
Bewerber können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.
Die eingereichten Projekte müssen insgesamt abgeschlossen und in einen Dauerbetrieb gegangen sein. Sie sollten eine eindeutige Projektplanung mit Projektziel, -beginn und –ende erkennen lassen.
Die Projekte müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt worden sein. Außerdem müssen die Projektträger ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben und innerhalb der sächsischen Altenhilfe tätig sein.
Für Projektideen wird ein Sonderpreis vergeben.
Die Projektträger stimmen der Veröffentlichung ihres Projektes (inkl. der zugehörigen Materialien) nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen durch den Förderverein zu.
Ebenso stimmen die Preisträger, als auch eventuell gewürdigte Projektträger, einer zukünftigen Evaluation der Modellprojekte durch den Förderverein oder von ihm beauftragte Gutachter zu und stellen alle benötigten Informationen und Daten zur Verfügung.
Der Preisträger stimmt ebenfalls zu, das Preisgeld nur für die sächsische Altenhilfe zu verwenden.
Bewerbungsunterlagen
Die Auslobung des Preises erfolgt in der Regel 9 Monate vor der beabsichtigten Preisverleihung. Bewerbungsschluss ist 6 Monate nach Veröffentlichung der Preisauslobung.
Die Bewerbung erfolgt mittels eines formlosen Anschreibens. Form- oder Antragsblätter existieren nicht.
Mit dem formlosen Antrag (Bewerbung) ist eine Beschreibung des eingereichten Projektes einzureichen. Diese Beschreibung auf maximal 5 Seiten A4 (Schriftgrad 11, 1,5 zeilig) soll folgendes umfassen:
1. Projekttitel
2. Projektleitung
3. Projektziele
4. Projektinhalt
5. Projektorganisation und –struktur (auch Einbindung bei Trägern u.a.)
6. Beschreibung der Ergebnisse (auch anhand von Zahlen) des Projektes / Beschreibung der Ergebnisse der laufenden Initiative (auch anhand von Zahlen)
7. Projektverlauf (Durchführung und Arbeitsweise / Umsetzung / wichtige Ereignisse / kritische Probleme)
8. Darstellung der wichtigsten Arbeitsabläufe
9. Projektkosten und Finanzierung
10. Jährliche Gesamtkosten und Gesamterträge der Projektinitiative
11. Darstellung des Innovationscharakters des eingereichten Projektes und Art des Vorbildes für andere Altenhilfeinstitutionen
12. Projektmaterialien
Die oben genannten Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen. Falls zusätzliche Materialien erforderlich sind, werden diese nur bei Bedarf angefordert.
Die formlose Bewerbung nebst beigefügten Unterlagen gehen in den Besitz des Fördervereins über. Sie werden dort sorgfältig verwahrt. Der Förderverein erwirbt außerdem mit der Entgegennahme der Teilnahmeunterlagen das Recht, im Rahmen seiner Dokumentation über einzelne Projekte inhaltlich oder in Auszügen in Medien und anderen Publikationen zu berichten.
Eine Haftung für eingereichte Dokumente wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Bewerber können sowohl juristische als auch natürliche Personen sein.
Die eingereichten Projekte müssen insgesamt abgeschlossen und in einen Dauerbetrieb gegangen sein. Sie sollten eine eindeutige Projektplanung mit Projektziel, -beginn und –ende erkennen lassen.
Die Projekte müssen im Freistaat Sachsen durchgeführt worden sein. Außerdem müssen die Projektträger ihren Sitz im Freistaat Sachsen haben und innerhalb der sächsischen Altenhilfe tätig sein.
Für Projektideen wird ein Sonderpreis vergeben.
Die Projektträger stimmen der Veröffentlichung ihres Projektes (inkl. der zugehörigen Materialien) nach Einreichung der Bewerbungsunterlagen durch den Förderverein zu.
Ebenso stimmen die Preisträger, als auch eventuell gewürdigte Projektträger, einer zukünftigen Evaluation der Modellprojekte durch den Förderverein oder von ihm beauftragte Gutachter zu und stellen alle benötigten Informationen und Daten zur Verfügung.
Der Preisträger stimmt ebenfalls zu, das Preisgeld nur für die sächsische Altenhilfe zu verwenden.
Bewerbungsunterlagen
Die Auslobung des Preises erfolgt in der Regel 9 Monate vor der beabsichtigten Preisverleihung. Bewerbungsschluss ist 6 Monate nach Veröffentlichung der Preisauslobung.
Die Bewerbung erfolgt mittels eines formlosen Anschreibens. Form- oder Antragsblätter existieren nicht.
Mit dem formlosen Antrag (Bewerbung) ist eine Beschreibung des eingereichten Projektes einzureichen. Diese Beschreibung auf maximal 5 Seiten A4 (Schriftgrad 11, 1,5 zeilig) soll folgendes umfassen:
1. Projekttitel
2. Projektleitung
3. Projektziele
4. Projektinhalt
5. Projektorganisation und –struktur (auch Einbindung bei Trägern u.a.)
6. Beschreibung der Ergebnisse (auch anhand von Zahlen) des Projektes / Beschreibung der Ergebnisse der laufenden Initiative (auch anhand von Zahlen)
7. Projektverlauf (Durchführung und Arbeitsweise / Umsetzung / wichtige Ereignisse / kritische Probleme)
8. Darstellung der wichtigsten Arbeitsabläufe
9. Projektkosten und Finanzierung
10. Jährliche Gesamtkosten und Gesamterträge der Projektinitiative
11. Darstellung des Innovationscharakters des eingereichten Projektes und Art des Vorbildes für andere Altenhilfeinstitutionen
12. Projektmaterialien
Die oben genannten Bewerbungsunterlagen sind vollständig einzureichen. Falls zusätzliche Materialien erforderlich sind, werden diese nur bei Bedarf angefordert.
Die formlose Bewerbung nebst beigefügten Unterlagen gehen in den Besitz des Fördervereins über. Sie werden dort sorgfältig verwahrt. Der Förderverein erwirbt außerdem mit der Entgegennahme der Teilnahmeunterlagen das Recht, im Rahmen seiner Dokumentation über einzelne Projekte inhaltlich oder in Auszügen in Medien und anderen Publikationen zu berichten.
Eine Haftung für eingereichte Dokumente wird ausdrücklich ausgeschlossen.